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Annett Kaiser

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Medizinrecht

Arbeitsrecht

Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern können vielschichtig und komplex sein. Ein intaktes Arbeitsverhältnis stellt für Arbeitnehmer daher grundsätzlich die Sicherung der Lebensgrundlage dar, für Arbeitgeber bietet es eine vertragliche Absicherung, um wirtschaftlich zu planen.

Sie suchen Lösungen zu:

  • Kündigungs- und Befristungsstreitigkeiten, Freistellung
  • Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abfindung
  • Abmahnungen, Ermahnungen
  • Urlaubs- und Zeugnisstreitigkeiten
  • Versetzung, Umsetzung, Abordnung
  • Entgeltfortzahlung und Vergütungsstreitigkeiten
  • Arbeitsunfähigkeit, Schwerbehinderung und betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Eingruppierung und Höhergruppierung
  • Sperrzeit, Elternzeit, Datenschutz
  • Betriebsübergang
  • Betriebliche Mitbestimmung
  • Sozialplan und Interessenausgleich

Wir unterstützen Sie dabei:

  • Konflikte sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite sachlich und zielorientiert zu lösen
  • Dienst- und Arbeitsverträge sowie sonstige Zusatzvereinbarungen innerhalb eines Arbeitsverhältnisses, Stellenbeschreibungen, Abmahnungen, Kündigungen, Zeugnisse u.a. zu erstellen

Medizinrecht

Ein Kerngebiet des Medizinrechts ist das Arzthaftungsrecht. Als Fachanwältin für Medizinrecht berate und vertrete ich sowohl die Patienten- als auch die Arztseite, wenn infolge einer ärztlichen Behandlung der Verdacht eines Behandlungsfehlers im Raum steht.
Auch im Bereich des Berufsrechts der Heilberufe stehe ich begleitend zur Verfügung.

Sie suchen Lösungen zu:

Arzthaftungsrecht

  • Regulierung von Schadensfällen aufgrund eines ärztlichen Fehlverhaltens u. a. im Bereich der Geburtshilfe, Orthopädie, Chirurgie und Zahnheilkunde
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie sonstigen Personenschäden (z.B. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Unterhaltsschaden, Mehrbedarfsrenten)
  • Durchsetzung von Schadensersatzrenten und Kostenerstattungsansprüchen gegenüber privaten Unfall- und Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen

Vertragsarztrecht

  • Berufsrecht der Heilberufe (Approbation, berufsgerichtliches Verfahren, ärztliches Arbeits- und Strafrecht)

  • Erstellung von (zahn-)ärztlichen Kooperations- und Praxisübernahmeverträgen

  • Durchsetzung von (zahn-)ärztlichen Honoraransprüchen

Wir unterstützen Sie dabei:

  • Konflikte im Arzt-Patienten-Verhältnis im medizinrechtlichen Kontext zu klären
  • Ihnen eine sichere Rechtsgrundlage im Rahmen Ihrer Praxisübergabe und bei ärztlicher Kooperation zu gewährleisten

Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt.
Seit Februar 2000 als Anwältin zugelassen und in der Rechtsanwaltssozietät Kaiser & Köpke GbR tätig.