Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern können vielschichtig und komplex sein.
Ein intaktes Arbeitsverhältnis stellt für Arbeitnehmer daher grundsätzlich die Sicherung der Lebensgrundlage dar, für Arbeitgeber bietet es eine vertragliche Absicherung, um wirtschaftlich zu planen.
Sie suchen Lösungen zu:
Kündigungs- und Befristungsstreitigkeiten, Freistellung
Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abfindung
Abmahnungen, Ermahnungen
Urlaubs- und Zeugnisstreitigkeiten
Versetzung, Umsetzung, Abordnung
Entgeltfortzahlung und Vergütungsstreitigkeiten
Arbeitsunfähigkeit, Schwerbehinderung und betriebliches Eingliederungsmanagement
Eingruppierung und Höhergruppierung
Sperrzeit, Elternzeit, Datenschutz
Betriebsübergang
Betriebliche Mitbestimmung
Sozialplan und Interessenausgleich
Wir unterstützen Sie dabei:
Konflikte sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite sachlich und
zielorientiert zu lösen
Dienst- und Arbeitsverträge sowie sonstige Zusatzvereinbarungen innerhalb eines
Arbeitsverhältnisses, Stellenbeschreibungen, Abmahnungen, Kündigungen, Zeugnisse
u.a. zu erstellen
Medizinrecht
Ein Kerngebiet des Medizinrechts ist das Arzthaftungsrecht. Als Fachanwältin für Medizinrecht berate und vertrete ich sowohl die Patienten- als auch die Arztseite, wenn infolge einer ärztlichen Behandlung der Verdacht eines Behandlungsfehlers im Raum steht.
Auch im Bereich des Berufsrechts der Heilberufe stehe ich begleitend zur Verfügung.
Sie suchen Lösungen zu:
Arzthaftungsrecht
Regulierung von Schadensfällen aufgrund eines ärztlichen Fehlverhaltens u. a. im Bereich
der Geburtshilfe, Orthopädie, Chirurgie und Zahnheilkunde
Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie
sonstigen Personenschäden (z.B. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden,
Unterhaltsschaden, Mehrbedarfsrenten)
Durchsetzung von Schadensersatzrenten und Kostenerstattungsansprüchen gegenüber privaten Unfall- und Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen
Vertragsarztrecht
Berufsrecht der Heilberufe (Approbation, berufsgerichtliches Verfahren, ärztliches Arbeits- und Strafrecht)
Erstellung von (zahn-)ärztlichen Kooperations- und Praxisübernahmeverträgen
Durchsetzung von (zahn-)ärztlichen Honoraransprüchen
Wir unterstützen Sie dabei:
Konflikte im Arzt-Patienten-Verhältnis im medizinrechtlichen Kontext zu klären
Ihnen eine sichere Rechtsgrundlage im Rahmen Ihrer Praxisübergabe und bei ärztlicher
Kooperation zu gewährleisten
Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt.
Seit Februar 2000 als Anwältin zugelassen und in der
Rechtsanwaltssozietät Kaiser & Köpke GbR tätig.